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Allgemeine Geschäfts­bedin­gun­gen

Mit der Aufnahme von Verhandlungen, Teilnahme an Besichtigungen und / oder der Anforderung von Exposés oder Objektunterlagen kommt zwischen dem Angebotsempfänger und der Haimerl Immobilien GmbH ein Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen (AGB) sind. Der Kunde erkennt die Geschäfts­bedingungen an. Die hier aufgeführten Geschäfts­bedingungen gelten für alle, auch für mündliche Angebote. Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

  1. Weitergabeverbot / Vertrau­lichkeit
    Alle Angebote der Haimerl Immobilien GmbH und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie – den Adressaten– bestimmt und müssen absolut vertraulich be­handelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe von vertraulichen und nur für Sie bestimmten Objektinformationen ein Kaufvertrag mit dem nach­ge­wiesenen Objekt­eigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der ent­gangenen Provision zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu ersetzen.

  2. Doppeltätigkeit
    Der Haimerl Immobilien GmbH ist es ausdrücklich gestattet, für beide Vertragsparteien des beabsichtigten, nachgewiesenen oder zu vermittelnden Vertrags­verhältnisses provisionspflichtig als Makler tätig zu werden. Bei Dop­peltätigkeit ist die Haimerl Immo­bilien GmbH zur Unparteilichkeit verpflichtet.

  3. Objektangaben
    Die Haimerl Immobilien GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Ob­jekt­informationen größtenteils vom Verkäufer/Vermieter, von einem Dritten oder der Niederschrift in Akten des Bauamts oder Grund­buchamts stammen und von ihr, dem Makler, weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Voll­stän­digkeit überprüft worden sind.

  4. Provisionsanspruch bei Verkauf
    Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekom­menen Vertrages ist gemäß §652 BGB, wenn nichts anderes ver­ein­bart, die ortsübliche Provision fällig.

  5. Immobilienbewertung
    Sobald wir für Sie als Kunden Be­wertungen, Gutachten oder Be­richte fertigen, gelten die nach­fol­gen­den Bestimmungen, es sei denn, es wurde im Vertrag etwas anderes vereinbart:
    Alle Ergebnisse der Bewertung hinsichtlich des Zustandes und der Eigenschaften der Immobilie, des Grundstücks oder des Gebäudes beruhen ausschließlich auf der Objektbesichtigung durch Ihren persönlichen Ansprechpartner und auf den durch Sie eingeschaltete Dritte übergebenen Unterlagen und Informationen.
    1. Unterlagen und Infor­mat­ionen
      Uns übergebene Unterlagen sind nur zurückzugeben und zu übermittelnde Daten nur zu löschen, soweit dies aus­drück­lich schriftlich vereinbart ist. Wir gehen davon aus,
      · dass Sie als unser Kunde oder durch Sie eingeschaltete Dritte uns alle Unterlagen und In­for­mationen übergeben, die für die Erstellung eines von Ihnen gewünschten Bewertungs­gut­achtens erforderlich sind.
      · dass die Unterlagen und In­for­mationen zum Zeitpunkt der Bewertung aktuell und gültig sind. Sollten wir die er­for­der­li­chen Unterlagen und In­for­ma­tionen verzögert erhalten, ver­schieben sich etwaig ver­ein­bar­te Fertigstellungstermine entsprechend.

    2. Besichtigungen und Un­ter­suchungen
      Zur Durchführung von Be­sich­ti­gungen sind Sie verpflichtet, uns Zugang zu Ihrer Immobilie und Einblick in Ihre Unterlagen etc. zu gewähren. Wir werden weder das Gebäude ver­mes­sen noch die Statik prüfen noch technische Unter­suchun­gen, sei es des Grundstücks, des Gebäudes oder der hierzu übergebenen Unterlagen nach vorhandenen Mängeln oder Schäden sowie Fehlern durch­führen. Gleiches gilt für et­wai­ge Bodenverun­reinigungen (z.B. Altlasten), archäologische oder sonstige Unter­su­chun­gen. Wir gehen ferner davon aus, dass bei Abriss der Be­stands­immobilie die üblichen Kosten anfallen. Ferner können und dürfen wir nicht über­prü­fen, ob die vorhandene Be­bau­ung den einschlägigen Nor­men entspricht und die er­for­der­lichen Genehmi­gungen vorliegen. Vielmehr sind wir hier auf Ihre entsprechende Mitwirkung sowie Ihre An­ga­ben und Auskünfte ange­wie­sen. Sollten Sie weitere Un­ter­suchungen und Prüfungen wünschen, müssen Sie ent­sprechende Sonderfachleute (i.d.R. Sachverständige, Rechts­anwälte, etc.) zusätzlich auf eigene Kosten beauftragen.

    3. Mängel
      Soweit Sie uns nichts anderes mitteilen, gehen wir davon aus, dass keine Mängel, schäd­li­che Materialien oder sonstige negative Eigenschaften der Immobilie vorhanden sind, die sich ggf. auf den Wert der Immobilie negativ auswirken können (z.B. Altlasten, Bau­mängel etc.).

    4. Bewertungsstichtag
      Tag der Bewertung ist der Tag der Besichtigung, es sei denn, es wird etwas anderes verein­bart.

    5. Leistungsabnahme
      Unsere Leistung gilt als abge­nom­men, wenn Sie nicht in­ner­halb von vier Wochen nach Zugang des Bewertungs­gut­achtens widersprechen. Hie­rauf werden wir Sie noch schriftlich hinweisen.

    6. Datenschutz
      Alle personen- und objekt­be­zo­genen Daten werden aus­schließlich nur für die Bear­beitung des Auftrags ver­wen­det. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Gemäß BGB sind wir verpflichtet Ihnen Zugriffsrecht auf Ihre von uns gespeicherten Kontaktdaten zu ermöglichen und diese sofern notwendig korrigieren bzw. auf Wunsch löschen zu lassen.

  6. Haftung
    Sämtliche Angaben über das nach­gewiesene und/oder ver­mittelte Objekt stammen aus­schließ­lich vom Verkäufer oder Vermieter. Die Haimerl Immobilien GmbH haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nur dann, wenn diese grob fahr­lässig oder vorsätzlich über­nom­men worden sind. Dies gilt auch, wenn diese Angaben, Infor­ma­tio­nen oder wesentlichen Merkmale des Objektes im Exposé, Prospekt oder in den Vertragsunterlagen aufgenommen wurden. Zwischen­verkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer ausdrücklich vorbehalten.

  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Als Erfüllungs- und Gerichtsstand für beide Teile gilt Straubing als vereinbart, falls der Angebots­em­pfänger Vollkaufmann ist, andern­falls bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

  8. Geldwäscheprüfung
    Wir sind gesetzlich dazu ver­pflich­tet, eine Geldwäscheprüfung durch­zuführen. Sie verpflichten sich entsprechend den gesetz­lichen, etwaig erforderliche Infor­ma­tionen und Unterlagen zur Geld­wäscheprüfung zur Ver­fü­gung zu stellen und Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gerne klären wir darüber ge­son­dert auf.

  9. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außer­ge­richt­liche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa/odr. Wir erklären, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher­schlich­tungs­stelle weder verpflichtet noch bereit sind.“

  10. Salvatorische Klausel
    Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein sollten oder dies im Nachhinein werden, so bleiben die übrigen Be­stim­mungen hiervon unberührt, es sei denn, durch den Wegfall einzelner Klauseln würde eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.