Widerrufsrecht
Kundeninformation für Kaufinteressenten
Makler sind gesetzlich zur Widerrufsbelehrung verpflichtet
Wenn sich potenzielle Immobilienkäufer für ein bestimmtes Objekt interessieren, bekommen sie von Maklern eine Widerrufsbelehrung zugeschickt. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Seit dem 13. Juni 2014 gilt die entsprechende EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL). Für alle sogenannten Fernabsatzverträge gilt damit eine 14-tägige Widerrufsfrist. Fernabsatzverträge sind Verträge, die durch E Mails, Briefwechsel, Homepage, Fax oder per Telefon angebahnt werden. Da der Erstkontakt zu einem Makler in der Regel über diese Kommunikationskanäle stattfindet, trifft dieses Recht fast jeden.
Aufgrund dieser Richtlinie sind Makler verpflichtet, den Kunden sofort – noch vor dem Austausch relevanter Informationen – über das Widerrufsrecht zu belehren. Egal, ob Sie als Kaufinteressent auf eine Zeitungsanzeige reagieren oder als Eigentümer einen Vermietungs- oder Verkaufsauftrag erteilen möchten – zuerst erhalten Sie immer die Widerrufsbelehrung.
Kein Nachteil für den Kunden:
Konkret bedeutet das, dass Makler zum Beispiel ein Exposé nur dann an Kunden versenden dürfen, wenn diese auf ihr 14-tägiges Widerrufsrecht verzichten. Ansonsten müsste der Makler 14 Tage mit dem Versand warten und könnte erst dann seine Dienstleistung anbieten. Denn erst dann ist die Widerrufsmöglichkeit erloschen und der Makler hat Sicherheit über den Erhalt der Provision, falls es innerhalb dieser Zeit zu einem notariellen Kaufvertrag kommt. Durch Anforderung eines Exposés und die Anfrage auf einen Besichtigungstermin, schließt der Kunde also rein rechtlich einen Maklervertrag. Aus diesem Vertrag entsteht aber noch keine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Makler, wenn die Immobilie nicht gekauft wird. Das erklärt, warum bereits zu diesem frühen Zeitpunkt die Anführung der Widerrufsbelehrung kommuniziert werden muss.
Fazit
Die EU-Verordnung von 2014 zwingt die Makler zu diesem Vorgehen. Prinzipiell hat sich für den Verbraucher mit dem Widerrufsrecht aber gar nicht so viel geändert. Genauso wie bisher wird eine Provision erst fällig, wenn der Kunde einen Kaufvertrag unterschrieben hat. Wem also nach einer Besichtigung die angebotene Immobilie nicht gefällt, muss auch nicht aktiv widerrufen.
Widerrufsbelehrung
Ab 13. Juni 2014: Verbraucherwiderrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen (gem. Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung, BGB 1.1.2013, § 3642,3663) Informationspflicht nach §312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a §21 Abs. 2 S. 2 EGBGB.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Haimerl Immobilien GmbH, Lindenstraße 11, 94348 Atting,
Tel. 0174/9553970, meinzuhause@haimerl-immobilien.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Maklervertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Musterwiderrufsformular verwenden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung