Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Aufnahme von Verhandlungen, Teilnahme an Besichtigungen und / oder der Anforderung von Exposés oder Objektunterlagen kommt zwischen dem Angebotsempfänger und der Haimerl Immobilien GmbH ein Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind. Der Kunde erkennt die Geschäftsbedingungen an. Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch für mündliche Angebote. Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
- Weitergabeverbot / Vertraulichkeit
Alle Angebote der Haimerl Immobilien GmbH und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie – den Adressaten– bestimmt und müssen absolut vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe von vertraulichen und nur für Sie bestimmten Objektinformationen ein Kaufvertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu ersetzen. - Doppeltätigkeit
Der Haimerl Immobilien GmbH ist es ausdrücklich gestattet, für beide Vertragsparteien des beabsichtigten, nachgewiesenen oder zu vermittelnden Vertragsverhältnisses provisionspflichtig als Makler tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit ist die Haimerl Immobilien GmbH zur Unparteilichkeit verpflichtet. - Objektangaben
Die Haimerl Immobilien GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen größtenteils vom Verkäufer/Vermieter, von einem Dritten oder der Niederschrift in Akten des Bauamts oder Grundbuchamts stammen und von ihr, dem Makler, weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind. - Provisionsanspruch bei Verkauf
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Vertrages ist gemäß §652 BGB, wenn nichts anderes vereinbart, die ortsübliche Provision fällig. - Immobilienbewertung
Sobald wir für Sie als Kunden Bewertungen, Gutachten oder Berichte fertigen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen, es sei denn, es wurde im Vertrag etwas anderes vereinbart:
Alle Ergebnisse der Bewertung hinsichtlich des Zustandes und der Eigenschaften der Immobilie, des Grundstücks oder des Gebäudes beruhen ausschließlich auf der Objektbesichtigung durch Ihren persönlichen Ansprechpartner und auf den durch Sie eingeschaltete Dritte übergebenen Unterlagen und Informationen.- Unterlagen und Informationen
Uns übergebene Unterlagen sind nur zurückzugeben und zu übermittelnde Daten nur zu löschen, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Wir gehen davon aus,
· dass Sie als unser Kunde oder durch Sie eingeschaltete Dritte uns alle Unterlagen und Informationen übergeben, die für die Erstellung eines von Ihnen gewünschten Bewertungsgutachtens erforderlich sind.
· dass die Unterlagen und Informationen zum Zeitpunkt der Bewertung aktuell und gültig sind. Sollten wir die erforderlichen Unterlagen und Informationen verzögert erhalten, verschieben sich etwaig vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend. - Besichtigungen und Untersuchungen
Zur Durchführung von Besichtigungen sind Sie verpflichtet, uns Zugang zu Ihrer Immobilie und Einblick in Ihre Unterlagen etc. zu gewähren. Wir werden weder das Gebäude vermessen noch die Statik prüfen noch technische Untersuchungen, sei es des Grundstücks, des Gebäudes oder der hierzu übergebenen Unterlagen nach vorhandenen Mängeln oder Schäden sowie Fehlern durchführen. Gleiches gilt für etwaige Bodenverunreinigungen (z.B. Altlasten), archäologische oder sonstige Untersuchungen. Wir gehen ferner davon aus, dass bei Abriss der Bestandsimmobilie die üblichen Kosten anfallen. Ferner können und dürfen wir nicht überprüfen, ob die vorhandene Bebauung den einschlägigen Normen entspricht und die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Vielmehr sind wir hier auf Ihre entsprechende Mitwirkung sowie Ihre Angaben und Auskünfte angewiesen. Sollten Sie weitere Untersuchungen und Prüfungen wünschen, müssen Sie entsprechende Sonderfachleute (i.d.R. Sachverständige, Rechtsanwälte, etc.) zusätzlich auf eigene Kosten beauftragen. - Mängel
Soweit Sie uns nichts anderes mitteilen, gehen wir davon aus, dass keine Mängel, schädliche Materialien oder sonstige negative Eigenschaften der Immobilie vorhanden sind, die sich ggf. auf den Wert der Immobilie negativ auswirken können (z.B. Altlasten, Baumängel etc.). - Bewertungsstichtag
Tag der Bewertung ist der Tag der Besichtigung, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. - Leistungsabnahme
Unsere Leistung gilt als abgenommen, wenn Sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Bewertungsgutachtens widersprechen. Hierauf werden wir Sie noch schriftlich hinweisen. - Datenschutz
Alle personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Gemäß BGB sind wir verpflichtet Ihnen Zugriffsrecht auf Ihre von uns gespeicherten Kontaktdaten zu ermöglichen und diese sofern notwendig korrigieren bzw. auf Wunsch löschen zu lassen.
- Unterlagen und Informationen
- Haftung
Sämtliche Angaben über das nachgewiesene und/oder vermittelte Objekt stammen ausschließlich vom Verkäufer oder Vermieter. Die Haimerl Immobilien GmbH haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nur dann, wenn diese grob fahrlässig oder vorsätzlich übernommen worden sind. Dies gilt auch, wenn diese Angaben, Informationen oder wesentlichen Merkmale des Objektes im Exposé, Prospekt oder in den Vertragsunterlagen aufgenommen wurden. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer ausdrücklich vorbehalten. - Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungs- und Gerichtsstand für beide Teile gilt Straubing als vereinbart, falls der Angebotsempfänger Vollkaufmann ist, andernfalls bleibt es bei der gesetzlichen Regelung. - Geldwäscheprüfung
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Sie verpflichten sich entsprechend den gesetzlichen, etwaig erforderliche Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gerne klären wir darüber gesondert auf. - Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa/odr. Wir erklären, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit sind.“ - Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein sollten oder dies im Nachhinein werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, es sei denn, durch den Wegfall einzelner Klauseln würde eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.