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Widerrufs­recht

Kundeninformation für Kaufinteressenten

Widerrufsrecht für Verbraucher – Warum der Makler über das Widerrufsrecht aufklären muss

Makler sind gesetzlich zur Wider­rufs­belehrung verpflichtet
Wenn sich potenzielle Immobilien­käu­fer für ein bestimmtes Objekt inte­res­sieren, bekommen sie von Maklern eine Widerrufsbelehrung zugeschickt. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Seit dem 13. Juni 2014 gilt die ent­sprechende EU-Ver­brau­cher­rech­te­richt­linie (VRRL). Für alle sogenannten Fernabsatzverträge gilt damit eine 14-tägige Widerrufsfrist. Fern­absatz­ver­träge sind Verträge, die durch E Mails, Briefwechsel, Homepage, Fax oder per Telefon angebahnt werden. Da der Erstkontakt zu einem Makler in der Regel über diese Kommunikations­kanäle stattfindet, trifft dieses Recht fast jeden.

Aufgrund dieser Richtlinie sind Makler verpflichtet, den Kunden sofort – noch vor dem Austausch relevanter Infor­mationen – über das Widerrufsrecht zu belehren. Egal, ob Sie als Kaufinte­res­sent auf eine Zeitungsanzeige reagie­ren oder als Eigentümer einen Ver­mie­tungs- oder Verkaufsauftrag erteilen möchten – zuerst erhalten Sie immer die Widerrufsbelehrung.

Kein Nachteil für den Kunden:
Konkret bedeutet das, dass Makler zum Beispiel ein Exposé nur dann an Kunden versenden dürfen, wenn diese auf ihr 14-tägiges Widerrufsrecht ver­zichten. Ansonsten müsste der Makler 14 Tage mit dem Versand warten und könnte erst dann seine Dienstleistung anbieten. Denn erst dann ist die Wi­der­rufsmöglichkeit erloschen und der Makler hat Sicherheit über den Erhalt der Provision, falls es innerhalb dieser Zeit zu einem notariellen Kaufvertrag kommt. Durch Anforderung eines Ex­po­sés und die Anfrage auf einen Be­sich­tigungstermin, schließt der Kunde also rein rechtlich einen Makler­vertrag. Aus diesem Vertrag entsteht aber noch keine Zahlungsverpflichtung gegen­über dem Makler, wenn die Immobilie nicht gekauft wird. Das erklärt, warum bereits zu diesem frühen Zeitpunkt die Anführung der Widerrufsbelehrung kommuniziert werden muss.

Fazit
Die EU-Verordnung von 2014 zwingt die Makler zu diesem Vorgehen. Prin­zipiell hat sich für den Verbraucher mit dem Widerrufsrecht aber gar nicht so viel geändert. Genauso wie bisher wird eine Provision erst fällig, wenn der Kunde einen Kaufvertrag unter­schrie­ben hat. Wem also nach einer Besich­tigung die angebotene Immobilie nicht gefällt, muss auch nicht aktiv wider­rufen.

Widerrufsbelehrung
Ab 13. Juni 2014: Verbraucher­wider­rufs­belehrung bei außerhalb von Ge­schäftsräumen geschlossenen Verträ­gen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Fi­nanz­dienstleistungen (gem. Gesetz zur Um­setzung der Verbraucherrechte­richt­linie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungs­ver­mitt­lung, BGB 1.1.2013, § 3642,3663) In­for­mationspflicht nach §312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a §21 Abs. 2 S. 2 EGBGB.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die­sen Vertrag zu widerrufen. Die Wider­rufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertrags­ab­schlus­ses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Haimerl Immobilien GmbH, Lindenstraße 11, 94348 Atting,
Tel. 0174/9553970, meinzuhause@haimerl-immobilien.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Ent­schluss, diesen Maklervertrag zu wi­der­rufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster­wider­rufs­for­mular verwenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, ein­schließ­lich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich da­raus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns ange­bo­tene, günstigste Standardlieferung ge­wählt haben), unverzüglich und spä­tes­tens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mit­teilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienst­leis­tungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits er­brach­ten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamt­um­fang der im Vertrag vor­ge­sehenen Dienstleistung entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Maklervertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung